Produktbezogener Umweltschutz

SensyMIC GmbH hat sich zur Einhaltung der produktbezogenen Umweltschutzthemen ein umfassendes Management aufgebaut. Nachstehend befinden sich Erklärungen zu den gängigsten Themen.

1. REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)

Als Hersteller von MIMS-Leitungen stellen wir keine Substanzen/Chemikalien selbst her. Die Menge der Reach relevanten Stoffe/Chemikalien, die für die Herstellung unserer Produkte benötigt werden, überschreitet eine Tonne im Jahr nicht. Daher sind wir als nachgeschalteter Anwender von der Registrierungspflicht befreit.

Die Firma SensyMIC GmbH unterliegt gegenüber Ihren Kunden der Informationspflicht nach Art. 33 der REACH-Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff) in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten ist. Die Liste der SVHC-Stoffe ist auf den Internetseiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) unter https://echa.europa.eu veröffentlicht.

Bis zum heutigen Tag liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass die an Sie gelieferten Produkte SVHC-Stoffe in einer Konzentration über 0,1 Gewichtprozent enthalten. Beim Vorhandensein von SVHC-Stoffen in unseren Produkten, in der genannten Massenkonzentration, werden wir Sie umgehend informieren.

2. EU-Richtlinie RoHS (2011/65/EU, 2015/863/EU)

Temperaturmessleitungen der Fa. SensyMIC GmbH erfüllen die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) für die nachfolgend aufgeführten Stoffbeschränkungen:

Blei (Pd) - <0,1% / Quecksilber (HG) - <0,1% / Sechswertiges Chrom (CrVI) - <0,1% / Cadmium (Cd) - <0,01% / Polybrombierte Biphenyle als Flammenhemmer (PBB) - <0,1% / Polybrombierte Diphenyläther als Flammenhemmer (PBDE) - <0,1%

Für die nachfolgenden vier Stoffe, die im Rahmen der erweiterten Stoffliste gem. (EU) 2015/863 hinzugekommen sind, bestätigen wir ebenfalls, dass die Anforderungen gem. (EU) 2015/863 erfüllt sind.

Di(2-ehtylhexyl)phtalat (DEHP) - <0,1% / Butylbenzylphtalat (BBP) - 0,1% / Dibutylphtalat (DBP) - 0,1% / Diisobutylphtalat (DIBP) - 0,1%

3. Konfliktrohstoffe

Der Erlass der Section 1502 des US-amerikanischen Dodd-Frank Acts verpflichtet US-börsennotierte Unternehmen für die Rohstoffe Tantal, Gold, Wolfram und Zinn Herkunftsnachweise zu führen und zudem weitreichende Prüfungspflichten für Lieferanten und Stoffströme umzusetzen. Ziel ist es, die globalen Lieferketten offenzulegen, um sicherzustellen, dass in Endprodukten keine Konfliktrohstoffe enthalten sind.

Als Hersteller ist sich die SensyMIC GmbH der Wichtigkeit dieses Themas bewusst und setzt sich für die Rückverfolgbarkeit der bezogenen Materialien und die Transparenz der Lieferkette ein.

Wir beziehen unsere Materialien ausnahmslos von qualifizierten und namhaften Lieferanten.

Wir haben uns von den relevanten Lieferanten Bestätigungen eingeholt, dass keine Konfliktrohstoffe aus den entsprechenden Längern eingesetzt werden. In unseren Produkten wird somit nach unserem gegenwärtigen Wissensstand kein Konfilktmaterial verwendet.

Wir hoffen Sie mit dieser Stellungnahme zum Thema Konfliktmaterial zufriedenzustellen. Weitergehende pauschale Aussagen werden wir nicht tätigen, das Ausfüllen von kundenspezifischen Fragebögen ist leider nicht möglich.